Ergänzende fachverfahrensspezifische Informationen zum Datenschutz

Diese Informationen sind ergänzend zu den Hinweisen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des Serviceportals Schleswig-Holstein.

Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Den Datenschutzbeauftragen des MBWFK erreichen Sie unter:
DatenschutzbeauftragterMinisterium@bimi.landsh.de
oder
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Datenschutzbeauftragter
Brunswiker Straße 16 - 22
24105 Kiel

Verfahrensfragen zur Bewerbung richten Sie bitte an
pbon@bimi.landsh.de

Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des Bewerbungsportals

Im Bewerbungsportal für den Schuldienst Schleswig-Holstein werden Ihre Daten für das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren verarbeitet.

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Grundsätzlich werden nur Daten und Angaben verarbeitet, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung notwendig sind (Pflichtangaben) oder die Sie für Ihre Bewerbung als notwendig erachtet haben (Freiwillige Zusatzangaben).

Grunddaten: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, bisherige Beschäftigung im öffentlichen Schuldienst, Schwerbehinderung, etc.

Ausbildungsdaten: Studium und andere Qualifikationen.

Unterlagen: Nachweise über die gemachten Angaben sowie ein Lebenslauf.

Wie verarbeiten wir diese Daten?

Ihre personenbezogenen Daten werden im Bewerbungsportal gespeichert. Erst, wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben oder für die zentrale Bewerbungsdatei eintragen, wird die von Ihnen ausgefüllte Bewerbungsmappe in das Verfahren pbOn übertragen und für die bearbeitenden Stellen sichtbar.

Die Bewerbungsmappe wird durch die Lehrkräftepersonalsachbearbeitung des für die Bildung zuständigen Ministeriums sowie des SHIBBs einer Qualitätssicherung auf Vollständigkeit und Konsistenz unterzogen und den im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums sowie des SHIBBs für die Personalauswahl und Personalsachbearbeitung von Lehrkräften zuständigen Stellen im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellt.

Im Falle einer erfolgreichen Auswahl für den Vorbereitungsdienst werden die für die Auswahl und Zuordnung zu der Ausbildungsstelle notwendigen Grund- und Ausbildungsdaten an das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) zur Planung und Verteilung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auf die Schulen weitergemeldet.

Zudem werden nach jedem erfolgreichen Bewerbungsverfahren die Daten zur Einstellung und weiteren Personalsachbearbeitung an das Personalsachbearbeitungsprogramm übertragen und können Teil Ihrer Personalakte werden.

Wer erhält im Rahmen des Bewerbungs- und Einstellungsprozesses Einblick in Ihre Daten?

Eine Weitergabe der Daten findet nur im Rahmen und auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen gem. § 15 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) statt, sofern dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Dazu gehören die Beteiligung des Örtlichen Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten der Schule im Auswahlverfahren sowie die Beteiligung des Hauptpersonalrates der Lehrkräfte (HPR-L) bei der Festsetzung der Eingruppierung / Erfahrungsstufe.

Erfolgt eine Datenübermittlung an Dritte?

Im Rahmen einer Konkurrentenklage müssen die auswahlentscheidenden Information Dritten zur Verfügung gestellt werden. Dies geschieht anonymisiert. Die Anonymisierung kann auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufgehoben werden.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Ihre Daten unterliegen einer Löschroutine. Diese beträgt in der Regel 6+1 Monate nachdem Sie Ihre Mappe zuletzt eingereicht oder aktualisiert haben. Abweichend davon werden die Daten nach erfolgreicher Bewerbung für den Vorbereitungsdienst für 18+1 Monate und nach erfolgreicher Bewerbung für den Seiteneinstieg für 24+1 Monate nach dem Einstellungsdatum gespeichert, um Ihnen eine Anschlussbewerbung zu ermöglichen, ohne dass Sie die Bewerbungsmappe vollumfänglich neu anlegen müssen. Vor dem letzten Monat erhalten Sie eine Benachrichtigung, sodass Sie die Löschung mit einer erneuten Bewerbung für den Schuldienst verhindern können.

Bewerbungsmappen die nicht eingereicht oder aus dem Verfahren genommen werden, werden automatisch nach 6 Monaten gelöscht.

Wie können Sie Ihre Daten löschen?

Sie können jederzeit mit dem Button „Bewerbungsmappe löschen“ Ihre komplette Bewerbungsmappe mit dem vollständigen Datensatz löschen. Eine gelöschte Mappe kann nicht weiter im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden und gilt als konkludent zurückgezogene Bewerbung.

Einverständniserklärung

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten, die ich im Zusammenhang mit meiner Bewerbung offenbart habe, elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit den obigen Angaben im weiteren Bewerbungsverfahren verwendet werden.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit durch entsprechende Erklärung per E-Mail an pbon@bimi.landsh.de oder Postweg widerrufen kann und dass mein Widerruf die Löschung meiner Daten zur Folge hätte.